Im Rahmen der freien Arztwahl steht es jedem zunächst einmal offen, sich jederzeit auch direkt – also ohne Überweisung – an uns zu wenden. Für privat Versicherte ergeben sich bei der Kostenübernahme keine Unterschiede. Wir stellen unsere Rechnungen so wie alle Arztpraxen nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte. Somit werden alle unsere Untersuchungen und Behandlungen von den privaten Krankenkassen übernommen.
Für die Übernahme durch gesetzliche Versicherungen bedarf es allerdings einer sogenannten Kassenzulassung. Wir erfüllen zwar alle fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Zulassung.
Es wurde jedoch eine Überversorgung an Fachärzten festgestellt, weshalb momentan keine neuen Zulassungen vergeben werden. Dadurch müssen Sie leider, wenn Sie sich als gesetzlich versicherter Patienten die Behandlung bei uns entscheiden, für diese selbst aufkommen. Gerne informieren wir Sie im Einzelfall über die voraussichtlichen Kosten.